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Thema: ANNO 2070 gebraucht verkaufen?????? | Forums

  1. #1
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    ANNO 2070 gebraucht verkaufen??????

    Hallo Ich habe mir Anno 2070 gekauft und nach den Werbungen was weiss ich geglaubt wie toll das spiel ist!!!

    Nun finde ich dies aber echt blöd das Spiel.
    Kann ich das Spiel gebraucht verkaufen?????
    Mein Uplay konto lösche oder wieder freigeben , damit ein anderer das spielen kann!!

    Vielen Dank im vorraus!

    Gruss M. Bauer
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  2. #2
    Forum Veteran Avatar von Marestic
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    Du müsstest schon den Account mitverkaufen. Anders geht es sonst nicht.
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    Produzent Sébastien Arnouldt: Das habt Ihr nun davon - ein freies Spiel
    Die Macher betonten immer wieder die Taktik im Genre Taktik-Shooter. Im Vergleich mit Advanced Warfighter enthält Future Soldier aber deutlich weniger Taktik Wer die Vorgänger noch in guter Erinnerung hat, wird sich ob der Schlauchlevels und des geringeren Schwierigkeitsgrads erstmal am Kopf kratzen. --Gamestar
    Future Soldier war und ist mein letztes Ubisoftspiel.
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  3. #3
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    Das ist ja echt Kundenverarschung!
    Das heisst meine E-Mail und meinen Benutzernamen????
    Oder kann ich das vorher ändern????
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  4. #4
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    Frage den Support mehr sage ich nicht
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  5. #5
    Kam, sah und tippte
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    Mal ganz teoretisch ausgedrückt: Wenn du Anno installierst stimmst du zu, dieses Spiel nicht weiterzugeben/verkaufen. (Ist ne keine Klausel in der Lizens, die man natürlich zustimmen muss um das Spiel zu installieren; müsste ungefär so formuliert sein: "Spiel darf an keinen Dritten weitergegeben werden"). Müsste eigentlich bei allen Computerspielen so ne Klausen geben; Problem ist bloß, dass die Lizens richtig lang ist und man oft zu faul ist die durchzulesen.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich so was gefunden habe, aber keine Garantie auf diesn Beitrag.
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  6. #6
    Forum Veteran Avatar von Marestic
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    Und selbst wenn da so eine Klausel steht ist die EULA in Deutschland nicht immer so gültig da sie erst nach dem Kauf einsehbar sind. Denn hier gelten die AGB und in diesen darf der Kunde nicht benachteiligt werden. Liegt die EULA allerdings vor dem Verkauf aus dann wird aus ihnen aber eine AGB, allerdings muss sie dann dem BGB entsprechen, was dann wieder festlegt was sein darf und was nicht.

    Die EULA gewinnt auch eine keine Rechtssicherheit weil man sie vorher bestätigen muss. Ohne das läuft ja nicht mal das Spiel.
    Außerdem kann man den Datenträger weiterverkaufen. Das kann Ubisoft nicht untersagen. Es gibt ja den Erschöpfungsgrundsatz.

    In der Vergangenheit haben Gerichte schon so einige Klauseln kassiert da sie nicht dem gültigen Recht entsprochen haben.
    Die Accountbindung wurde aber mittlerweile als korrekt angesehen. Gibt auf de Jure einige Themen dazu und Ansichten der Rechtsanwälte. Dort werden auch die verschiedene Urteile bewertet.

    Onlineverkäufe (Spieledownloads) betrifft das allerdings nicht. Das hat ja das Gerichtsurteil belegt das vom Verbraucherverband gegen Valve angestrengt wurde durch die Kontobindung an Steam.
    Der Bundesgerichtshof entschied am 11. Februar 2010 (Az. I ZR 178/08 - Urteilsbesprechung in GRUR 2010, 822), dass die zwingende Registrierung einer Software (hier: Half Life 2) nach Installation über ein Benutzerkonto auf dem Internetserver des Softwareherstellers den urheberrechtlichen Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht verletzt, auch wenn in den Lizenzbestimmungen der Software die Weitergabe des Benutzerkontos an Dritte untersagt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Datenträger mit der Software daher vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterverkauft werden kann.

    Aktuell schaut es wohl so aus.
    Das Aufkommen von Gebrauchtsoftwarehandel in den letzten Jahren sorgte dafür, dass entsprechende Fragen zuletzt von mehreren Gerichten zu entscheiden waren. Ein Fall wurde im April 2008 (LG München I) rechtskräftig zugunsten eines grundsätzlichen Veräußerungsrechts entschieden. Wie jedoch das OLG München am 3. Juli 2008 einschränkend entschied, kann die Übertragung von Nutzungsrechten nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen. Diese Zustimmung dürfe der Urheber nach § 34 Abs. 1 UrhG wiederum nur in Ausnahmefällen (nicht wider Treu und Glauben, somit unter anderem nicht ohne wichtigen Grund) verweigern (ablehnend aber Landgericht Mannheim in einem Urteil vom 22. Dezember 2009 – Az. 2 O 37/09). Mittlerweile steht fest, dass der Bundesgerichtshof in der Sache entscheiden wird (und zwar durch Zulassung der Revision durch Beschluss des BGH).
    Also entweder die Gerichte schränken es ein oder der Weiterverkauf wird erlaubt und somit muss dann der Key wieder frei gegeben werden. Aber wie gesagt ist alles in der Schwebe.
    Geändert von Marestic (27-02-12 um 01:23 Uhr)
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  7. #7
    Foren-Neuzugang
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    Offensichtlich darfst dein Anno 2070 weiterverkaufen auch wenn Ubisoft das deutlich untersagt dazu gibs ein Urteil vom EuGH vom 3.7.2012

    Quelle:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...-a-842260.html
    http://curia.europa.eu/jcms/upload/d...cp120094de.pdf

    Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.
    Was Ubi jedenfalls definitiv nicht machen wird ist dein Key vom Acc zu lösen. Hast du dir nen extra Acc gemacht dann einfach ab, mit dem Medium zu Ebay rein und n Zettel für den neuen Nutzer mit Email Addresse und PW dazu, da kann sich Ubi noch so schwarz ärgern da werden die nicht viel tun können.

    Ich persönlich ordne das Spiel im Spielspass zwischen 1404 und 1602 ein, hat mich auch ein wenig entäuscht, aber hab denoch rund 100 stunden gespielt daher hat sich der Kauf für mich gelohnt

    mfg Kijinn
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  8. #8
    Junior Mitglied
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    Musst für jedes Ubi Spiel eine eigene E-Mail und Account anlegen. Das dann zusammen mit der DVD verkaufen. Der CD Key nützt nichts mehr.
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  9. #9
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    Aber mal ganz ehrlich, weiterverkauf aus nicht gefallen

    Das hätte man vorher alles rausbekommen können, gibt ja ne Demo und Test und und und... hättest du technische Probleme verstehe ich das wiederum denn dann nützt dir das Spiel ja nichts. Aber da könnte man auch sicher mit dem Support reden. (ähm... wenn der mal antwortet)
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  10. #10
    Neuzugang
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    Ich habe das Spiel von jemanden geschenkt bekommen... weil er einfach keine Zeit mehr hat (Arbeit und so) und ich kenne das Spiel noch nicht.
    Würde es mir aber gerne ansehen. Müsste doch ne funktion geben das SPiel auf anderer Accounts zu übertragen.
    Oder Key wieder freigeben,...

    Kann man nicht mal verschenken. Werde dann wohl mit seinem Account spielem müssen...
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