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Was versteht man bei einer Versicherung bei einer Privathaftplicht unter
Schäden durch Datenaustausch und Internetnutzung - Personen,- Sach- und Vermögensschäden - Höchstersatzleistung bei Namens- und Perönlichkeitsrechtsverletzungen |
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[E.C.]Dierk³er![]() |
Zu faul zum Abtippen.
- Personen,- Sach- und Vermögensschäden Darunter versteht man die Differenzierung von Leistungen bei Schadensfällen. Normalerweise werden in den drei Bereichen wesentlich unterschiedlich hohe Versicherungssummen in den Policen vereinbart. Die im Versicherungsschein angegebenen Summen werden auch nochmal in der Summe bei mehreren Schäden, bzw. Geschädigten geteilt. Hast du z.B. als vereinbarte Versicherungssumme bei Personenschäden 200.000,-€ in der Police stehen, wird bei einem beispielhaften Autounfall und daraus 3 geschädigten Personen, diese Summe max. durch 3 geteilt. D.h. im Endeffekt bekommt eine geschädigte Person nicht die vereinbarten 200.000,-€. Sondern die Versicherung zahlt maximal 200.000,-€ in der Summe an alle aus. "Real programmers don't comment their code. If it was hard to write, it should be hard to understand." |
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[E.C.]Dierk³er![]() |
Also auf doof gesagt, sind das Schäden, die du anderen beifügst, wenn du z.B. Daten verschickst, die Viren enthalten. Aber auch Schäden durch Hacker oder Stromausfall sind je nach Versicherung abgedeckt. In den meisten Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch Datenaustausch und Internetnutzung bereits (beitragsfrei) Bestandteil der Versicherung.
Wie oben bereits geschrieben, wird hier nach Art des Schaden und der damit betroffenen Leistung versicherungstechnisch und juristisch unterschieden. In der Versicherung richten sich die Beiträge nach der Höhe der abgeschlossenen Versicherungssummen. Da aber das Risiko bei Sachschäden anders hoch ist, als z.B. bei Vermögensschäden, wird die Versicherungssumme analog zum Risiko unterschiedlich hoch angesetzt. Somit wirkt sich das jeweils anteilhalber auf den Gesamtbeitrag der Versicherung aus. Für die "normalen" Privatperson z.B. ist die Vermögensschadenhaftpflicht oft zu vernachlässigen. Als Versicherungs- und Finanzmensch benötige ich hingegen nochmals eine seperate Vermögenschadenhaftpflicht, damit ich beruflich abgesichter bin. (Wenn ich dir z.B. sage, dass du mit unserer Riester-Rente in 5 Jahren Millionär wirst; könntest du mich nach 5 Jahren dann verklagen, wenn der Fall nicht eintritt. Das würde dann meine Vermögensschadenhaftpflicht begleichen. Sonst könnte ich mir gleich nen Strick nehmen.
Da in diesem Bereich die Strafen bei einem Missbrauch etc. sehr hoch sind, und die Klageflut in diesem Bereich in den letzten Jahren massiv zugenommen hat (siehe die ganzen Internet-Abmahnanwälte. Also die Summe im Schadensfall limitiert. Dieser Beitrag wurde editiert. Zuletzt editiert von: Dierk3er, "Real programmers don't comment their code. If it was hard to write, it should be hard to understand." |
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Kleine Anmerkung noch dazu:
Im Regelfall wird die Leistung im Schadensfall auf das Doppelte der Vers. Summe im privaten Haftpflichtschadensfall begrenzt. Soll heißen: 2 Mio Personenschaden Vers. Summe= max. 2 Schäden pro Jahr pro Person mit 2 Mio. Ersatzleistungszahlung Vermögensschadenhaftpflichtschäden werden in der Privathaftpflicht im Regelfall auch übernommen (muß gleich vorne auf dem Deckblatt der Police als aufgeführtes Einzelrisiko stehen) Damit sind aber "unechte" Vermögensschäden gemeint! Unecht definiert sich so: Hat ein Busfahrer am Ende seiner Tour zuwenig Geld in der Kasse, weil er sich bei der Abrechnung der Fahrscheine vertan hat, dann ist das nicht versichert! Verursacht jemand einen Schaden, in dessen kausalem Zusammenhang einem Dritten ein finanzieller Schaden entsteht, dann hafter der Versicherungsnehmer; die Versicherung bezahlt: Beispiel: Ich fahre jemanden mit dem Fahrrad an, der dabei so schwer verletzt wird, daß er am nächsten Tag nicht in den gebuchten Urlaub fliegen kann, dann bin ich (die Versicherung) ersatzschadenspflichtig. Grundsätzlich gilt für alle privaten Haftpflichtversicherungen der Vorsatz als ausgeschlossen! Wobei genau hier das Problem zu suchen ist, denn in letzter Instanz entscheiden die Gerichte, was noch fahrlässig (also ausversehen), grobfahrlässig (also das hätte man zwingend wissen müssen) oder schon vorsätzlich (absichtlich) ist. Wenn also Bill Gates mir eine email schickt, die mit einem Virus verseucht ist, würden die Gerichte zwischen grobfahrlässig bis vorsätzlich tendieren. Sollte ich aber als Unbedarfter nicht Fachmann ihm eine solche email schicken, wäre das sicher in einem anderen Zusammenhang zu sehen. Grundsätzlich gilt aber immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! |
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[E.C.]Foo'bar IL-2:Sturmovik Moderator ![]() |
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Naja, sagen wir mal so.
Passwörter und ich haben ein eher suboptimales Verhältnis. Das erste mal habe ich mich hier schon vor mehr als zwei Jahren registriert doch irgendwo ist dann mein Passwort auf der Strecke geblieben und die damalige email Adresse zur Verifizierung gibt es auch nicht mehr. Dann habe ich mal einen neuen Anlauf Mitte des Jahres gewagt und heute (nun endlich) auch mal mich hier zu Wort gemeldet. Ich gelobe Besserung |
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Das hörte sich wie eine Drohung an. |
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[E.C.]Foo'bar IL-2:Sturmovik Moderator ![]() |
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Ja!
Ich habe keinen blassen Dunst, wie ich jetzt doch zu zwei unterschiedlichen Accounts hier komme!? Dabei hatte ich mich extra neu hier registriert und mir das PW ordentlich aufgeschrieben. Rufe das Forum hier auf, schreibe meinen Text und habe plötzlich doch wieder den alten Nick. Zumal ich meinen Nick beim Einloggen gar nicht selbst eintrage, er ist immer automatisch drin. |
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[E.C.]Foo'bar IL-2:Sturmovik Moderator ![]() |
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Ja, das wäre prima
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