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Bild von der-blaue-max
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Jurablog

Ab heute dürfen die Provider die IP Daten nur noch bei schweren Straftaten weitergeben...(siehe oben)



 
Beiträge: 1183 | Registriert: 14.12.2003Mit Zitat antwortenBeitrag editieren oder löschenBeitrag melden
Bild von Dierk3er
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Joa, aber die Vorratsdatenspeicherung ist damit nicht vom Tisch.
Die Speicherung darf wie bisher vorgenommen werden.
Die einzige Einschränkung die jetzt gerichtlich erwirkt wurde betrifft lediglich die Herausgabe der Daten an die Behörden.

Wer aber nen guten Draht zu den Leuten hat, die für die Erfassung der Daten zuständig ist, wird auch so an seine Informationen kommen.
Ich seh das doch in meinem Bekanntenkreis.:
Hab Freunde bei D1, D2, Sparkasse und Polizei.
Wenn ich da mal Infos benötige kostet mich das einen Anruf. Hab das schon entsprechend genutzt.
Kann mir vorstellen, dass das bei anderen mit diesen Daten auch nicht anders sein wird. Indifferent



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Bild von -luwi-
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das denk ich auch, 5-2er

eine [ehemalige] Freundin/Bekannte sagte das auch ...
... jemand den sie neu kennenlernte: [eigentlich unerlaubte] Auskunft eines ihrer Bekannten von der Kripo über: wo war das Handy von ihm zuletzt/aktuell eingeloggt, auf wen ist das Handy registriert
 
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Bild von Kongo Otto
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quote:
Zitat von -luwi-:
das denk ich auch, 5-2er

eine [ehemalige] Freundin/Bekannte sagte das auch ...
... jemand den sie neu kennenlernte: [eigentlich unerlaubte] Auskunft eines ihrer Bekannten von der Kripo über: wo war das Handy von ihm zuletzt/aktuell eingeloggt, auf wen ist das Handy registriert


Ist halt nur Scheiße wenn dann die Nummer dabei rauskommt:001-703-482-0623 Veryhappy



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IL-2:Sturmovik
Moderator

Bild von Foo.bar
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Ganz so ist es ja nicht, und auf welchem Wege Ermittungsergebnisse gewonnen wurde, spielt in Deutschland zum Glück auch noch eine Rolle. Mal eben über einen Bekannten bei Dezernat soundso ein paar Geheimnisse zu erfahren, um einen PC wegen ein paar gesaugten Programmen zu beschlagnahmen... so schwarz kann noch nichtmal Luwi ma(h)len Veryhappy


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Bild von Dierk3er
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quote:
Zitat von Foo.bar:
Ganz so ist es ja nicht, und auf welchem Wege Ermittungsergebnisse gewonnen wurde, spielt in Deutschland zum Glück auch noch eine Rolle. Mal eben über einen Bekannten bei Dezernat soundso ein paar Geheimnisse zu erfahren, um einen PC wegen ein paar gesaugten Programmen zu beschlagnahmen... so schwarz kann noch nichtmal Luwi ma(h)len Veryhappy


Allerdings hat das keine Auswirkungen bei möglichen Gerichtsverfahren.
Hie rhat doch letztens erst jemand nen interessanten youtube link zu einem Vortrag über Durchsuchungen gepostet.
Da meinte der Prof. doch, dass möglicherweise die Durchsuchung vom Gericht nachträglich für "unrechtens" (weiß nicht ob das jetzt der Fachausdruck war) befunden werden kann.
Aber das dann keine Auswirkungen auf gefundenes und beschlagnahmtes Beweismittel hat.
Die Sachen sind dann trotzdem noch voll als Beweismittel zugelassen.
Also was bringt es mir dann, wenn Durchsuchungen oder die Methoden der gewonnen Ermittlungen anfechtbar sind, aber keinerlei Auswirkungen auf das Beweismittel hat, und somit in einem Prozess belanglos ist?

Klaro ist das Beispiel von dir Peter überzogen und wird in Deutschland so bestimmt nicht passieren.
Aber es geht hier ja eigentlich um die Vorratsdatenspeicherung. Und wenn da mal Daten in eine Ermittlung einfließen werden, und dadurch ein Strafverfahren eingeleitet wird, hab ich relativ wenig von, wenn nach meiner Verurteilung heraus kommt, dass die Daten eigentlich nicht hätten benutzt werden dürfen. Roll Eyes

Davon komm ich auch nicht einen einzigen Tag eher raus. Indifferent



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IL-2:Sturmovik
Moderator

Bild von Foo.bar
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Nicht dass ein falscher Eindruck entsteht: ich bin ebenfalls gegen die Vorratsdatenspeicherung und alles, was sich unser toller Innenwolfgang so einfallen lässt.


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Bild von theRealAntEater
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Dierk hat Recht:
Normalerweise gilt im deutschen Recht die "fruit of the poisonous Tree doctrine" nicht.
Rechtswidrig erhobene Beweismittel unterliegen nicht automatisch einem Verwertungsverbot.
Allerdings kann das in extremen Einzelfällen doch dazu führen, daß direkte Verwertung unzulässig ist.
Z.B. den "Dietzenbachfall" wo die Polizei auf der Suche nach einem Drogendealer eine ganze Plattenbausiedlung voller "Mitbürger mit Migrationshintergrund" durchsucht hat und dabei einiges "zufällig" fand, während der Dealer schon wesentlich früher an einer Straßensperre "hängengeblieben" war.
Diese Funde waren direkt nicht verwertbar, begründeten aber ihrerseits einen Anfangsverdacht.

PS
Was seit ihr eigentlich für Paranoiker??
Handynummern checken und so??
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"Ei sink ei si not reit.
All män sit hier and luck in se son und no män work! Sis give it not!"
 
Beiträge: 912 | Registriert: 15.04.2003Mit Zitat antwortenBeitrag editieren oder löschenBeitrag melden
Bild von -luwi-
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quote:
ebenfalls gegen die Vorratsdatenspeicherung und alles, was sich unser toller Innenwolfgang so einfallen lässt


bow
 
Beiträge: 9593 | Registriert: 20.11.2003Mit Zitat antwortenBeitrag editieren oder löschenBeitrag melden
Bild von gerd-freiburg
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quote:
Zitat von -luwi-:
quote:
ebenfalls gegen die Vorratsdatenspeicherung und alles, was sich unser toller Innenwolfgang so einfallen lässt


bow

dito Cool Angry Blue Guy
Gruss Gerd



Wir leben in der Luft
und wir sterben im Feuer
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IL-2:Sturmovik
Moderator

Bild von Foo.bar
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quote:
Zitat von theRealAntEater:
Dierk hat Recht:
Normalerweise gilt im deutschen Recht die "fruit of the poisonous Tree doctrine" nicht.
Rechtswidrig erhobene Beweismittel unterliegen nicht automatisch einem Verwertungsverbot.
Allerdings kann das in extremen Einzelfällen doch dazu führen, daß direkte Verwertung unzulässig ist.
Z.B. den "Dietzenbachfall" wo die Polizei auf der Suche nach einem Drogendealer eine ganze Plattenbausiedlung voller "Mitbürger mit Migrationshintergrund" durchsucht hat und dabei einiges "zufällig" fand, während der Dealer schon wesentlich früher an einer Straßensperre "hängengeblieben" war.
Diese Funde waren direkt nicht verwertbar, begründeten aber ihrerseits einen Anfangsverdacht.


Nichts durcheinanderbringen, bitte. Das Strafprozessrecht kennt "Zufallsfunde" sehr wohl, das hat nichts mit durch Bekannte rechtswidrig erlangte Beweismittel zu tun.


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Bild von theRealAntEater
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StPO war noch nie meine Stärke...
PS, kannst den RF-4E fred mal in "jets of the 60s oder so umbenennen"?




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Bild von Bremspropeller
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Das muss nicht unbedingt immer ein Mod machen Wink2



 
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quote:
Zitat von theRealAntEater:
PS
Was seit ihr eigentlich für Paranoiker??
Handynummern checken und so??
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Du glaubst ja gar nicht auf was für Ideen Frauen so kommen können,wenn "Sie" meint da gäbs ne andere. Angry Blue Guy Veryhappy



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Bild von Bremspropeller
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Glaub mir, das ist noch garnichts verglichen mit dem Fall, dass sie rauskriegt, dass sie Recht hat Mean Happy



 
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Zitat von Bremspropeller:
Glaub mir, das ist noch garnichts verglichen mit dem Fall, dass sie rauskriegt, dass sie Recht hat Mean Happy


Wem sagst du dass? Bag



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