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Da ich mittlerweile schon zweimal bei Ebay verar.... worden bin, habe ich mich mal hingesetzt und einen kurzen Text verfasst. Ich denke es gibt noch andere Leute die mit ihren Modulen ähnliche Probleme haben wie ich mit meinen Harvest Moon und Rayman 3-Modulen und sich darüber wundern. Aber worum geht es überhaupt?
----------------------------------------------- Ihr verliert ständig Eure Spielstände auf dem Modul? Das Spiel stürzt ab, obwohl der GBA in Ordnung ist? Beim Spielstart erscheint das Intro einer Hackergruppe? Vielleicht habt Ihr ja unbewusst eine billige Raubkopie erworben oder bei Ebay ersteigert? Eine Raubkopie ist eine illegal hergestellte Kopie eines Originalspiels. Nach Urheberrechtsgesetz §2 Absatz1 Punkt1 sind Computerprogramme urheberrechtlich schützenswert. Die Erstellung und die Verbreitung (z.B. Verkauf) nicht genehmigter Kopien verstößt daher gegen die Paragraphen "¢ §16 (Recht der Vervielfältigung), "¢ §17 (Recht der Verbreitung) und "¢ §95a (Umgehen von Kopierschutzmechanismen) des Urheberrechts. Bei einer Raubkopie befindet sich meistens in der Tat NUR eine kleine Batterie die die Spielstände intern auf dem GBA Modul gespeichert hält und nicht ein spezielles EEPROM Modul (natürlich deutlich teurer als eine billige Batterie). Für gewöhnlich hat diese Batterie eine Lebensdauer von max. 1 Jahr, oft nur von ein paar Monaten! Ein Originalmodul dagegen benötigt zum Abspeichern der Spielstände keinen Strom! Weiter unten findet Ihr ein paar Bilder von meinen illegalen Modulen. Sollte das gekaufte Modul also wie oben beschrieben nicht korrekt funktionieren, könnte es sich um eine Raubkopie handeln. Sollte dies der Fall sein, DANN WERDET AKTIV!!! Wer bewusst Raubkopien benutzt, macht sich gleichfalls strafbar! Man hat Euch gelinkt und um Euer Geld besch... Nehmt das nicht hin und lasst nicht zu das solche Verbrecher auch noch andere Spielefans betrügen! Ihr solltet zwei Sachen veranlassen: 1. Um Schadensersatz-Ansprüche geltend machen zu können (und natürlich aus Prinzip), müsst Ihr Strafanzeige gegen den Verkäufer stellen. Dies ist bei jeder Polizeidienststelle möglich. Selbst wenn der Verkäufer nur ein Zwischenhändler ist, macht er sich durch den Weiterverkauf strafbar, auch wenn er gar nicht weiß dass es sich um Raubkopien handelt. Das Gesetz schreibt Kaufleuten eine sofortige Prüfung erhaltener Ware vor, so dass ein Händler in diesem Falle seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. 2. Meldet dem Hersteller des Spiels den Händler, der mit Raubkopien sein Geschäft macht. Solche Händler schädigen sowohl Euch, andere Gamer und die Leute die Spiele programmieren auf kurze und auf lange Sicht. Die Firmen haben entsprechende Rechtsmöglichkeiten solche schwarzen Schafe dann vor Gericht wegen Verletzung des Urheberrechts zur Rechenschaft zu ziehen. Habt Ihr Euer Modul bei Ebay oder einem vergleichbaren Anbieter gekauft, solltet Ihr zusätzlich auch diesen Anbieter informieren. Dieser kann dann den Betrieb des Händlers unterbinden. Mehr zum Thema Erkennen von raubkopierten Modulen erfahrt Ihr unter: http://www.gbasp.de/artikel.php?artikel=raubkopie Ist ein sehr guter Artikel, der Euch erklärt wie Ihr falsche GBA-Kopien erkennt. Raubkopien sind nicht cool, sondern nur was für Leute die andere besch... wollen. Hier die Fotos der Module, mit denen man mich betrogen hat. Rayman 3 (Achtet auf den schlechten Druck des Nintendo-Siegel. das original ist kreisrund und klar lesbar) Harvest Moon (rechts das original mit dem ROM-Baustein und nicht einer billigen Batterie) In a world of compromise, some don't. |
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hier tipps wie ihr euch dafür schützen könnt
http://www.planetgameboy.de/artikel.php?artikel=raubkopie |
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Sieht originalig aus.
Allerdings gibt es da nie Gewissheit, da die Leute nachher immer sagen können: War ja nur ein Symbolfoto, kein Rückgaberecht, usw. In a world of compromise, some don't. |
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Ja da ist ja ein Handbich dabei und so, ich denke solang das Nintendo Sigel, die USK dann ist das original
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Hauptsache: Nintendo Siegel! USK ist nicht immer zwingend wichtig, kann ja auch ein Amerikanisches Spiel sein. |
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Zur Klarstellung:
Falsch, nur die Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung ist strafbar(§ 106 UrhG).
Absolut falsch, Schadensersatz für die Ware und die Strafanzeige sind zwei völlig von einander unabhängige Vefahren. Denn für Schadensersatz mußt DU vor Gericht ziehen und den Händler verklagen. Für die Strafanzeige ermittelt die Polizei selbstständig. Die PlanetGamebyoy Redaktion übetreibt natürlich auch gewaltig:
Absoluter Blödsinn, völlige falsch, ihr macht euch natürlich nicht strafbar, wenn ihr euch eurem Schicksal ergebt, und sagt:"Scheiße, Geld weg und dafür eine illegale Kopie bekommen!"! Trotzdem sollte man natürlich nach Möglichkeit gegen den Händler und seine illegalen Kopien vorgehen, und zB Anzeige bei der Polizei erstatten.
Schön wärs, theoretisch vielleicht, praktisch hat du den Schaden und siehst dein Geld in aller Regel nicht wieder. Und wenn du noch einen Anwalt mit einer Schadensersatzklage beauftragst, falls du einen für den geringen Streitwert begeistern kannst und auch noch gewinnst, bleibst du tortzdem auf deinen Kosten sitzten. Und ebay ist ja auch selten schnell und hilfreich: Ebay löscht Negativ-Bewertungen von Betrügern
Sicherlich kein absoluter Garant für ein original Spiel... Dieser Beitrag wurde editiert. Zuletzt editiert von: JarrodNYC, -- Nette Bar, nette Drinks. Nettes Aquarium! Playing: Battlefield 2, SC, Rainbow Six RS, Crysis, AC, PC, PS2, Ignoring: Battlefield 2142 Waiting for: AC(PC) playable on i486er, Alan Wake, Intel Okta Core, PS3 for 150 €, Windows 7, SP2 for Vista, |
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